Nachdem die Diskussion um die
Umstellung der Ökostromförderung
immer lichtere intellektuelle Höhen erklimmt - gestern hat etwa
der
Kärntner Energie-Landesrat sinngemäß eine Forderung des
Inhalts
"Ökostromzuschläge ja, aber sie dürfen nichts kosten"
aufgestellt -
stehen normale Stromrechnungszahler (beispielsweise Sie und ich) mit
ihrer ebenso normalen Logik manchmal ein bisschen ratlos da. Das muss
aber nicht sein: Mit der richtigen Übersetzung der
Diskussionsbeiträge
wird das Bild gleich wieder viel klarer. Deshalb hier ein Glossar der
wichtigsten Begriffe:
Planungssicherheit.
Steht für eine (in der Staatswirtschaft und im
Agrarbereich nicht so neue) Form der Arbeitsteilung:
Ökostromunternehmer übernehmen den Gewinn, Strombezieher in
Form von
unbegrenzten Zuschüssen das unternehmerische Risiko. Ist durch die
Einführung von Effizienzkriterien im neuen Ökostromgesetz
gefährdet.
CO2-Neutralität.
Großer Vorteil von Biomasse-Kraftwerken. Ist
insbesondere dann gegeben, wenn das Importholz, das in großem
Stil in
solchen Anlagen verfeuert wird, mit solarbetriebenen Lastern
herangekarrt wird.
Sonnenkraft.
Dient technisch gesehen dazu, in Fotovoltaik-Anlagen
gespeicherte fossile Energie (zur Herstellung und Entsorgung von
Solarzellen ist beim derzeitigen Stand der Technik nämlich mehr
Energie
nötig, als diese dann während ihres Lebenszyklus aus der
Sonne zapfen)
freizusetzen.
Deckelung.
Begrenzung der Förderung. Ganz schlecht, weil man dann
die Verteilung der Mittel überlegen und möglicherweise die
sinnvollsten
Projekte vorreihen muss. Wie soll denn das mit unserer
Gießkannen-Förderkultur zusammenpassen?
Effizienzkriterien.
Noch schlechter. Wo soll denn das hinführen,
wenn man den Zahlern auch noch Rechenschaft über das
bereitgestellte
Geld ablegen soll?
Ausbaustopp.
Droht nach Ansicht der Ökoenergie-Organisationen,
wenn die geplanten Effizienzkriterien Gesetz werden. Das lässt
aber
keinen Rückschluss auf die Effizienz der Projekte zu, gell?
Rechtsunsicherheit.
Droht nach Ansicht der Agrarlobby, wenn der
gesetzliche Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten
Stroms nur
noch "nach Maßgabe der Fördermittel" gilt.
Ewiggestriger.
Ökosoziales Codewort für alle, die die hippe
Ökostrom-Party mit der klassischen Wirtshausfrage ("wer soll das
bezahlen, wer hat das bestellt?") stören.
Sieht
man jetzt klarer? Dann können wir ja in Ruhe die Gesetzwerdung des
Bartenstein'schen Ökostromgesetzes abwarten. Und danach ernsthaft
zu
diskutieren beginnen, wie wir unter möglichst effizientem
Mitteleinsatz, ohne die Standortqualität noch weiter zu
verschlechtern,
mittelfristig die besten Wege aus der Erdölwirtschaft finden. Denn
dass
wir das müssen, ist ja keine Frage. Und dass dabei Biomasse,
Fotovoltaik und auch Windenergie eine große Rolle spielen werden,
auch
nicht. Es geht nur darum, die Mittel wirklich ausschließlich in
zukunftsträchtige Projekte zu stecken - und nicht ein neues
Subventionsbiotop für handaufhaltende Auskenner zu schaffen.
Beim Ausstieg aus der Erdölwirtschaft
muss man nicht neue Subventionsbiotope schaffen.
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